Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
Für Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, werden  weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  1. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Unterlagen, Spezifikationen, Programmbeschreibungen, Systemkonzepten ist nicht zulässig. Die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen verbleiben bei uns.
  1. Preise
Die Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Versicherung und gesetzliche Mehrwertsteuer. An vertraglich vereinbarte Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Der Versand erfolgt, falls nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist, für Rechnung des Kunden. Versicherung gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und für Rechnung des Kunden abgeschlossen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.
  1. Lieferung, Versand und Umtausch
Angaben von Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Angaben von Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt insbesondere durch behördliche Anordnung, innere Unruhen, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögern der Belieferung durch Zulieferer, Verkehrsstörungen oder sonstige unverschuldete Umstände verhindert oder verzögert, sind wir für deren Dauer von der Leistung befreit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, oder wird hierdurch die Lieferung unzumutbar, sind der Kunde und wir gleichermaßen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Gemäß § 3, Abs. 2.2 FernAbsG ist Software vom Umtausch / der Rückgabe generell ausgeschlossen.
  1. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen. Mit unseren Forderungen kann nur dann aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung rechtskräftig oder unbestritten festgestellt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
  1. Gefahrübergang
Die Gefahr (Preis-, Sach-, und Verzögerungsgefahr) geht in jedem Falle zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware durch ihm quittiert in Empfang genommen wird.
  1. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.
  1. Software
Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwareprodukte zu vermieten, zu verschenken oder zu verleihen. Der Kunde darf Software nur mit ungeöffneter Originalverpackung weiterveräußern. Wird die Verpackung vom Kunden geöffnet, so erkennt er den beigefügten Endanwender-Lizenzvertrag an. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet auf Einhaltung der vorgegebenen Beschränkungen hinsichtlich Verwertung, Benutzung oder Bearbeitung der Software zu achten. Für die Auswahl, ordnungsgemäße Verwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung der Software ist allein der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Sicherungsmaßnahmen gegen Datenverlust.
  1. Softwareleistungen
Grundlage für von uns erbrachten Softwareleistungen nach Umfang, Ausführung und Einsatz, ist die vom bzw. mit dem Kunden erstellte Leistungsbeschreibung. Der Kunde haftet für die Angaben. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt schriftlich zu bestätigen. Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden.Nach Fertigstellung erfolgt ein Abnahmetest. Nach dem Abnahmetest wird die Software dem Kunden zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf von 10 Arbeitstagen ab Zurverfügungstellung der Software gilt diese als abgenommen. Sollten trotz sachkundiger Bedienung innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme Programmfehler auftreten, wird kostenlos Nachbesserung geleistet. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Programmen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen Alle Urheberrechte an der gelieferten Software und der zugehörigen Dokumentation verbleiben beim Verkäufer oder Lizenzgeber. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Verkäufer unbeschadet weitergehender Ansprüche die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Mindestvertragsstrafe beträgt EUR 10.000,00 für jeden einzelnen Verstoß.
  1. Gewährleistung
Für völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung erstrecken sich nur darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung auf Software, die vom Kunden geändert worden ist. Der Kunde hat unsere Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailiert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe oder Anlieferung. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel erst später, so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von zwei Wochen. Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel, Fehlmengen usw. ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Arglist zur Last. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis ausüben. Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in 12 Monaten seit Übergabe der Produkte.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand  für unsere Lieferungen und Leistungen ist Köln.
  1. Widerrufsrecht
Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger (Software und Dienstleistung) befindlichen digitalen Inhalten.Ich stimme mit meiner Unterschrift ausdrücklich zu, dass die OSITRON GmbH mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und habe zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht erlischt, für Software und Dienstleistung.
  1. Einwilligung des Kunden zur Information
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Information von uns per Post, Telefax oder eMail übermittelt zu bekommen.
  1. Änderungsvorbehalte
Überdies behält sich die OSITRON GmbH das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der OSITRON GmbH für den Kunden zumutbar ist.
  1. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen; nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
  1. Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. OSITRON Kommunikationstechnik GmbH, Johannisstr. 31-33, D-50226 Frechen, Tel.: +49 (2234) 6970-0   Stand 07/2014

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